Der Projektantrag

Der Antrag ist in der Regel die erste Hürde des Prüfungsverfahrens - ein Ärgernis, das Auszubildende und Prüfer gleichermaßen in Aufregung bringen kann.

Warum das denn?

Weil es für diesen Antrag eine Reihe von Vorgaben gibt, die oftmals missachtet werden. Als Prüfer fragt man sich manchmal, wieso immer wieder Ausbilder ihre Prüflinge, Schutzbefohlene, für die sie verantwortlich sind, ins offene Messer rennen lassen. Folge jedenfalls: Anträge werden zurückgewiesen und müssen ein zweites oder drittes Mal eingereicht werden. Weil so etwas ein schlechtes Licht auf Sie und Ihre Firma wirft, machen Sie es lieber gleich richtig und vermeiden Sie unnötige Fehler!

Wieso muss ich überhaupt einen Antrag für mein Projekt stellen?

Weil ein solcher Antrag gesetzlich vorgeschrieben ist. Grundlage ist eine Bestimmung in der Verordnung über die Berufsausbildung:

"Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung sowie der Hilfsmittel zur Präsentation zur Genehmigung vorzulegen."

Übrigens sagt die Verordnung auch Fachliches zur Projektarbeit. Unbedingt durchlesen! Abweichend von diesen berufstypischen Themenbeschreibungen können Sie auch andere Inhalte für Ihr Projekt wählen. Ob diese genehmigt werden, ist eine Ermessensfrage ihres Prüfungsausschusses. Niemand kann Ihnen vorher garantieren, ob solch ein Projekt angenommen wird.

Tendentiell kann man sagen: Je dichter an der Berufsverordnung, je näher am Kunden und je realer ein Projekt ist, desto eher wird es genehmigt und umso besser wird es bewertet. Ganz übel sehen demgegenüber Projekte aus, die keine reale Problemstellung lösen, sondern nur veranstaltet werden, damit ein Prüfling irgendetwas vorzuweisen hat! Auch Projekte "auf Zuruf" des Chefs schneiden schlecht ab, wenn sie nicht zusätzlich in schriftlicher Form klar fixiert werden.

Wenn Sie endlich das Antragsformular, das Sie von Ihrer IHK bekommen oder downgeloadet haben, in Händen halten:

  1. Beschreiben Sie kurz und klar, was Sie machen werden.
  2. Stellen Sie einen Zeitplan auf.
  3. Erläutern Sie in Stichpunkten die geplante Zusammensetzung Ihrer Dokumentation.
  4. Geben Sie an, welche Hilfsmittel Sie bei der Präsentation benutzen werden.

Eigentlich nicht schwer. Aber bereits hieraus resultieren immer wieder schwerwiegende Ablehnungsgründe, die kein Prüfungsausschuss ignorieren kann.

Zu Punkt 1 sind im wesentlichen drei denkbare Varianten zu nennen:

  1. Es wird gar nicht klar, was im Projekt gemacht werden soll.
  2. Es wird klar, dass etwas gemacht werden soll, das den Anforderungen der Verordnung nicht entspricht.
  3. Es wird klar, dass etwas gemacht werden soll, das vom Umfang her nicht zu schaffen ist.

Bei Variante a und b wird Ihr Antrag gar nicht erst genehmigt. Bei c kann es sein, dass der Prüfungsausschuss den Antrag mit einer Kürzungsempfehlung abweist. Genauso gut kann er aber auch sagen: "OK, wenn der Kandidat meint, er könne das Projekt bewältigen, dann soll er es halt versuchen; das ist nicht unser Problem."

Zu Punkt 2 ist nicht viel zu sagen. Halten Sie sich einfach an die Zeitgrenze von 35 bzw. 70 Stunden und treffen Sie keine unrealitischen Annahmen; z. B. wird Ihnen niemand abnehmen, dass die Dokumentation in einer Stunde erstellt wird. Tip: Sie können durchaus die 35 bzw. 70 Stunden Projekzeit unterbrechen und so auf einen längeren Zeitraum verteilen.

Punkt 3 dürfte für sich sprechen.

Zu Punkt 4 geben Sie die Hilfsmittel für Ihre Präsentation an, also etwa Beamer, OHP, Flip-Chart usw. Manche IHKs stellen bereits eine Grundausstattung zur Verfügung; am besten erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer IHK.

Gibt es auch Ablehnungsgründe, die nichts mit der Berufsverordnung zu tun haben?

Ja, auch die gibt es. Die sogenannten formalen Gründe, wie z. B.

Wann sollte ich mit der Vorbereitung des Projektes anfangen?

Damit kann man gar nicht früh genug beginnen! Faustregel ist ein Vierteljahr. Die Vorbereitung eines guten Projektes verlangt einfach einen großzügigen Zeitrahmen für die nötige Denkarbeit. Je präziser Sie das Projekt geplant haben, desto leichter fällt später die Durchführung.

Einige weitere Denkanstöße zur Vorbereitung finden Sie im Kapitel Projektdokumentation.

Prüfen Sie bereits im Vorbereitungsstadium, ob Sie Probleme mit der Preisgabe von Firmengeheimnissen bekommen könnten.

Noch was vergessen?

Ja, das sog. Umfeld. Sie projektieren nicht zuhause im stillen Kämmerlein sondern in einem betrieblichen Umfeld. Dieses und seine Schnittstellen haben Sie ebenfalls vorzubereiten. Vielleicht müssen Sie sich in eine neue Abteilung einarbeiten, Kundenabsprachen treffen, Kontakte aufbauen, Materialien beschaffen. Auch dieses Projektumfeld gehört zur Projektkonzeption und darum in den Antrag. Daraus folgt, es muss im wesentlichen bei Antragsstellung bereits feststehen.